Geschäftsbedingungen
(1) Mit unserer Offerte bieten wir die auf diesem Website in den
Rubriken "Verkauf" und "Vermietung" bezeichneten Objekte und unsere
Dienste als Makler an.
(2) Die Angaben zum Angebot haben wir vom Eigentümer / Vermieter
und von Behörden übernommen und können deshalb keine Haftung dafür
übernehmen, dass alle Angaben vollständig und richtig sind.
(3) Unsere Angaben zum Angebot haben wir vom Eigentümer /
Vermieter und von Behörden übernommen und können deshalb keine
Haftung dafür übernehmen, dass alle Angaben vollständig und richtig
sind.
(4) Unsere Angebote sind nur für den Empfänger (Auftraggeber)
bestimmt. Sie sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen
Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter
Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist unser Auftraggeber
verpflichtet, uns Schadenersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die
im Erfolgsfall angefallen wäre. Dem Auftraggeber bleibt das Recht
vorbehalten, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht
entstanden ist oder dass der Schaden wesentlich niedriger liegt als
die im Erfolgsfall zu zahlende Provision.
(5) Mit der Annahme unseres Angebotes kommt ein Maklervertrag
zustande. Auf den Nachweis unserer Firma muss Bezug genommen werden,
sobald mit dem Verkäufer / Vermieter oder dessen Beauftragten
Verhandlungen eingeleitet werden. Zum Kauf / Mietervertrag ist
unsere Firma hinzuzuziehen.
(6) Ist dem Empfänger (Auftraggeber) das heute offerierte Angebot
bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich, spätestens jedoch
nach 4 Werktagen, mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen.
(7) Kaufverträge
Die Provision für den Nachweis oder die Vermittlung beträgt
ortsüblich 7,14 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
vom Kaufpreis und ist, wenn es in dem anliegenden Angebot nicht
ausdrücklich anders vereinbart wurde, verdient und vom Käufer an uns
zu zahlen bei notariellem Vertragsabschluß.
| (8) Gewerbe-Mietverträge |
3 Monatskaltmieten
zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. |
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| (9) Wohnungs-Mietverträge |
2 Monatskaltmieten
zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer |
(10) Der Provisionsanspruch besteht, sobald aufgrund unseres
Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt.
Darauf gründet sich auch die Verpflichtung, uns unverzüglich
Mitteilung zu machen, wenn und gegebenenfalls zu welchen Bedingungen
über ein von uns angebotenes Objekt ein Vertrag zustande gekommen
ist. Der Provisionsanspruch besteht auch, wenn der Vertrag zu
Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen, es sei
denn, dass es sich dabei um wesentlich andere Bedingungen als die
vorgesehenen handelt. Der Provisionsanspruch besteht auch, falls ein
Kauf des Objektes beabsichtigt war, beim Erwerb im Wege einer
Zwangsversteigerung. Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen,
wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen
erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines
Rücktrittvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen,
in seiner Person liegenden Gründen, rückgängig gemacht bzw. nicht
erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, dann ist
unser Auftraggeber, falls er den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum
Schadenersatz verpflichtet. Die Provision steht uns auch dann zu,
wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder ähnliches Geschäft
zustande kommt.
(11) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist im Rahmen des Zulässigen
unser Geschäftssitz.
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